Nun mal eine dumme Frage: auch wenn der Boardservice bei denen vermutlich recht überschaubar ist, welche Optionen hat man denn, wenn man Verpflegung nicht in HRG oder SSH laden darf?
Mir fällt da nicht so viel ein: - man muss die Verpflegung auf einem vorherigen Umlauf an einem anderen Flughafen in Ägypten laden (z. B. CAI) - man setzt einzelne Maschinen ausschließlich Richtung Deutschland oder in die EU ein, um bei diesen Maschinen ausschließlich dort Verpflegung aufzunehmen, jeweils für beide Richtungen.
Dürfte logistisch kein Problem sein. Außer kostenmässig vielleicht. Und deswegen hat man das offenbar umgangen bzw. versucht zu umgehen und sich damit die Aufhebung der Landegenehmigung in Deutschland eingehandelt.
Das Thema "keine Zuladung im Catering" auf den genannten Airports gilt übrigens für alle Airlines zwischen Ägypten und Deutschland. Auch wenn die deutschen Airlines auf dem Klageweg versucht haben, diese Vorgaben des LBA aufzuheben, sind sie vor dem Verwaltungsgericht Mannheim damit gescheitert.
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