Ich dachte immer, wir hätten hier mit die militantesten Gegner, aber die Aktionen bei euch im KStA kann man mit der Meinungsmache bei uns in der WAZ/WR vergleichen.
Ich fasse es nicht! Aber am zur möglichen Meisterfeier am 5. Mai in der ersten Reihe stehen. Hallo BVB. Ich bin für Stadionverbot dieser Herrschaften! Ach, irgendwie kann ich das gar nicht richtig in Worte fassen. Doch, es ist beschämend! Trotzdem sind sie die ersten, die in der WAZ Mediengruppe ihre Leserbriefe unterbringen. Darüber sollten die Verantwortlichen nachdenken.
Wenn die Behörde in Münster eine Sondergenehmigung für die Landung nach 22 Uhr erteilt hat, dann ist das völlig in Ordnung und betrifft somit auch nicht die gängige Beschränkung auf 20 Landungen pro Monat nach 22 Uhr bis maximal 22:59.59 Uhr für scheduled flights (Das beinhaltet ja schon das Wort "Sondergenehmigung", welche sich der Flughafen schließlich nicht selbst erteilen kann).
Außerdem handelte es sich bei dem Flugzeug nicht um eine 737 oder ähnliches, sondern um eine vergleichsweise leise Dash 8 Q300!
Ich rufe einmal in Erinnerung, dass in den 90er Jahren der BVB per Sondergenehmigung nach einem UEFA-Cup Fußballspiel nachts gegen 2 Uhr bei uns mit einer ATR-42 von RFG landen durfte. Schon vergessen Frau Wirtz?
Aber stattdessen beschwert man sich bei der zuständigen BezReg. in Münster gegen eine Sondergenehmigung, die in den Zeitraum einer beantragten Betriebszeitenerweiterung fällt, die eben jene Behörde selbst zu entscheiden hat. Rein in der Hoffnung, man könnte mit der Beschwerde einen Einfluss auf die Genehmigung der Betriebszeitenerweiterung nehmen. Mal ehrlich, muss man nicht verstehen, oder? Um solch eine völlig unsinnige Beschwerde nach Münster zu schicken, muss man im Leben wohl wirklich zu viel Zeit haben, wie ich vermute.
Auch wenn ich hier gleich verbale Prügel beziehe, denke ich, dass ein bisschen Sachlichkeit nicht schaden kann. Da wäre zunächst mal HLX4U, der von "falschen Fakten" redet. Klugscheissmodus an - "falsche Fakten" gibt es nicht. Ein Fakt ist eine Tatsache und eine Tatsache ist nun mal eine Tatsache. Es gibt allerdings falsche Behauptungen - Klugscheissmodus aus. Und ich kann jetzt nicht wirklich erkennen, wo Frau Wirtz oder die Bezirksregierung oder der Airport etwas nachweislich falsches behauptet hätte. Mangels besserer Quellen, nehme ich diese: http://www.bezreg-muenster.de/startseite...uggutachten.pdf Daraus erkenne ich, dass es um Linienflüge geht. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Zumindest sehe ich es so, dass es in diesem Fall wohl eher um die Auslegung der Betriebsgenehmigung geht. Und da hat der Flughafen eine andere Meinung als die SGF. Aber niemand hat irgendetwas falsches behauptet. Ich als BVB-Fan hab bestimmt nichts dagegen, wenn die Jungs ne Stunde länger schlafen können. Aber anderseits - seien wir ehrlich - haben wir uns alle aufgeregt, wenn die Lidlkassiererin einen Pfandbon unterschlägt und gefeuert wird und andererseits Herr Wulff lange am Amt geklebt hat und ne fette Abfindung bekommt. Und daher müsste es auch am Flughafen heißen "vor dem Gesetz sind alle gleich". Außerdem kann man sich mal fragen, wie die Reaktion gewesen wäre, wenn die Blauen aus GE hier später gelandet wären. Zumindest kann man grundsätzlich mal die Genehmigungspraxis der Bezirksregierung hinterfragen, mal großzügig, mal penibelst und nicht immer rational nachvollziehbar. Wie gesagt, eine Versachlichung kann nie schaden, und es soll sogar Fälle geben, in denen SGF-Leute und FH-Mitarbeiter wie ganz normale Menschen abends zusammen ein Bier trinken....Und wenn der BVB das Double holt, vielleicht auch zwei...
Wieso verbal Prügel, wenn man bei der Sache und einigermaßen sachlich bleibt...
Wie bereits erwähnt, bezieht sich die Verspätungsregel auf geplante, regelmäßige Flüge laut Betriebsgenehmigung. Punkt. Hier geht es aber (wie bereits erwähnt) um eine davon abweichende und völlig unabhängige Sache: Eine Ausnahmegenehmigung für einen einzelnen Flug, dessen Landung nach 22 Uhr stattfindet. Der entspr. Antrag muss m.W. vom zuständigen Luftfahrtunternehmen oder dessen Auftraggeber bei der zuständigen Behörde gestellt werden, der Flughafen als Betreiber kann da so weit ich weiß von sich aus auch gar nicht bittebitte sagen. Und die Behörde kann einen solchen Antrag eben in dem ihr gegebenen Ermessensspielraum genehmigen oder auch nicht. Und solch ein Ermessensspielraum kann eben auch variabel sein, wie der Ein- oder Andere bei einer kleinen Ordnungswidrigkeit schon mal bemerkt haben dürfte.
Und damit trifft
ZitatZumindest sehe ich es so, dass es in diesem Fall wohl eher um die Auslegung der Betriebsgenehmigung geht.
in diesem Falle nicht zu, weil es hier nicht um eine Auslegung der Betriebsgenehmigung, sondern um eine davon abweichende Einzelgenehmigung geht, die es in deutlich lascherer Art (explizite Nachtlandegenehmigung nach Mitternacht) bereits gab, als der Flughafen noch eine 1050m - Piste hatte. Hier aber ging es um eine Sondergenehmigung, die sich im Rahmen der Verspätungsregel bewegt hat und damit eigentlich völlig harmlos ist. Der Flughafenbetreiber selbst kann da ohnehin nichts selbst entscheiden und würde es auch niemals tun.
Was mich an dieser Sache aufregt ist die Tatsache, dass bei jeder abweichenden Kleinigkeit ein Wirbel gemacht wird. Zumal hier in keinster Weise ein Fehlverhalten von irgendwem vorliegt. Im Gegenzug dazu was Fehlverhalten angeht: Sind Mitglieder der SGF unfehlbar? Was würden die denn davon halten, wenn ich mich mal mit einer Radarpistole in die Anwohnerstraße einiger SGF-Mitglieder stellen und überprüfen würde, wer von denen sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit hält und das Ergebnis dann in der Presse breit treten würde? Welches Gefühl würde da wohl aufkommen? Also: Leben und leben lassen und nicht wegen einer Nichtigkeit nur zur Wahrung des eigenen Egos die Presse instrumentalisieren (welche sich im Gegenzug auch noch instrumentalisieren lässt).
Klar, keiner von uns ist unfehlbar. Vielleicht geht es Frau Wirtz - und wer weiss das schon - ja auch nicht um diesen einen Flug sondern um einen Gesamtzusammenhang. Es geht ja schließlich um die gleiche Behörde, die der Verlängerung der Betriebszeiten zustimmen muß. Und da konnte man in der Vergangenheit auch schon mal den Eindruck haben, dass die Verspätung des BVB-Fliegers aus Nürnberg in diesem Zusammenhang instrumentalisiert werden sollte. In die gleiche Richtung ging ja auch das Interview mit dem Fluglotsen "Martin" (so hieß er doch, oder?)
Zitat von Andreas Ich rufe einmal in Erinnerung, dass in den 90er Jahren der BVB per Sondergenehmigung nach einem UEFA-Cup Fußballspiel nachts gegen 2 Uhr bei uns mit einer ATR-42 von RFG landen durfte.
Bist Du Dir da sicher?? Ich mein es in Erinnerung zu haben, nicht der BVB ist am DTM gelandet, sondern die Fans mit ihrem gecharterten Flieger waren es. Die Airline ist mit dem BVB zum FMO oder PAD geflogen
Ansonsten völlig korrekt ausgeführt. Dies war kein Linienflug sondern eine genehmigte Sonderlandung.
Und wer der Luftaufsicht dabei etwas unterstellen will, auch hinsichtlich des laufenden Verfahrens, der hat immer noch nicht die Unterschiede begriffen. Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe! Da braucht man auch kein PDF für.
Richtig ist, dass erst mal um diesen Flug geht. Aber eben nur vordergründig. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die meisten SGF-Mitglieder überhaupt kein Problem damit hätten, wenn hin und wieder ein BVB-Flieger später landet und von mir aus auch um 24 Uhr. Wenn, ja wenn nicht gleichzeitig das Verfahren für die Betriebszeitenverlängerung bei der gleichen Behörde liegen würden. Und zumal ja auch häufig von Seiten des Airports ein Zusammenhang zwischen verspäteten Fliegern und eine notwendigen Zeitenverlängerung hergestellt wird. Bei dem Flug aus Nürnberg war das zumindest der Fall und hier im Forum ist das auch immer mal wieder der Fall.
Sorry, aber man muss schon etwas verkorkst sein um das eine mit dem anderen gleich zusetzen! Für beide Genehmigungen ist augenscheinlich ein und dieselbe Behörde zuständig, der Unterschied ist aber: Die Genehmigung für die Landung kann Vorort durch die Mitarbeiter der Luftaufsicht entschieden werden. Die Genehmigung für die Zeiten ist ein derart komplexes und aufwändiges Verfahren und wird auschließlich direkt in Münster bearbeitet. Wer die Strukturen des Dezernat 28 nicht kennt, sollte sich vielleicht mal auf der Website informieren!!
Bisher kann ich nur feststellen, dass die Luftaufsicht der BZR, immer völlig korrekt gehandelt hat, weder großzügig noch kleinkariert.
Und Ausnahmen für den BVB halte ich für nicht korrekt, sprich Landungen nach Betriebsschluß. Warum sollte man dort Vorteile gegenüber anderen Pax einräumen?? Noch haben wir Flughäfen bei denen zu jeder Uhrzeit gelandet werden darf. Zum anderen konnte man grad während der CL feststellen, dass der BVB nicht wie andere Mannschaften gleich noch in der Nacht zurück geflogen ist, die haben eine Übernachtung vorgezogen
Nicht mal Herr K. vom derwesten ist auf das Thema angesprungen Ist der etwa weg?? Muss deshalb Frau W. wieder an die Presse herantreten...
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