Ich glaube, hier wollten gerade die Grünen noch vor der Wahl "ihr" Projekt umsetzen und sich so profilieren. Die stehen derzeit unter Druck, die Piraten sind im Aufwind und die Grünen, wenn man sich den Verlauf so einiger Wahlumfragen anschaut, eher deutlich im Abwärtstrend. Ende letzten Jahres/Anfang diesen Jahres standen die Grünen in den Umfragen für NRW noch bei 15-17%, bei einer neuen Umfrage durchgeführt Anfang April nur noch bei 10% (die Piraten mittlerweile übrigens bei 11%,), Quelle.
Allerdings muss man auch sagen, dass dieses Ziel mit der Kernruhezeit im gemeinsamen Koalitionsvertrag von Rot-Grün vereinbart wurde, die SPD also mitmacht. Wenn es nach den (spannenden) Neuwahlen eine rot-grüne Mehrheit im Landtag geben sollte, dann stehen wohl allen NRW-Flughäfen vom politischen Klima her unschöne Zeiten bevor.
allerdings muss man auch beachten, dass cgn nachts nicht sooo viele pax-flieger im genannten zeitraum hat. für die kommende nacht wären es grade mal 5 flieger, die wegfallen würden. gut, ich weiß allerdings nicht wie das in anderen nächten aussieht.
daher könnte das auch ein aufspringen aufs laufende pferd sein. es scheint ja in deutschland aktuell einen ruck zu geben, der viele zu einer anti-flughafen-haltung animiert (keine ahnung wieso so urplötzlich). die grünen springen auf und hoffen auf wähler?! aber der eigentliche "krachmacher" wird gar nicht so sehr angesprochen: die frachtfliegerei. ich HOFFE, dass die regierung das thema nicht anspricht, da die genau wissen welchen stellenwert ein frachtdrehkreuz hat und man dieses nicht einfach dicht machen kann..wie gesagt, ich hoffe nur,dass das eine finte ist und man mit augenwischerei versucht wählerstimmen zu fischen. denn bei einem frachtdrehkreuz mit stätigem an und abflug werden (am heutigen tag bemessen) 5 maschinen die nacht nicht ruhiger machen
Gestern habe ich was von 16 Passagierflügen pro Nacht gesehen. Das berichtete die aktuelle Stunde. Michael Garvens berechnet das mit etwa 1 Mio. Passagiere und 1.700 Arbeitsplätzen. Ich denke, dass Herr Ramsauer sich darauf nicht einlassen wird, rechne aber vor den Landtagswahlen in NRW mit keiner Entscheidung. Herr Röttgen hat es so schon genug bei uns und als Bundesumweltminister eine Entscheidung pro CGN lässt sich dann auch nicht gerade leicht verkaufen. Wer aber weiß, ob sich nicht auch noch die EU wieder einmischt. Mittlerweile frage ich mich, wer für die Gesetze in Deutschland zuständig ist. Berlin oder Brüssel oder sind es gar 2 ungenießbare Gerichte?
Zitat von GerhardWer aber weiß, ob sich nicht auch noch die EU wieder einmischt.
Warum sollte sich denn die EU einmischen?
Falls Ramsauer die Pläne ablehnt, hat sich das Thema ja vielleicht schon erledigt. Wenn nicht, dann frage ich mich, ob und wie es rein rechtlich überhaupt möglich sein soll, die Betriebsgenehmigung seitens der Politik einfach mal so zu ändern? Bisher hörte man doch von Flughäfen, das sei rein rechtlich überhaupt nicht möglich, solange z.B. kein Ausbau o.ä. erfolgt (gut, ist klar, dass die Flughäfen das sagen - deswegen muss es nicht unbedingt zu 100% korrekt sein). Nach der Medienberichterstattung wurde diese ja erst 2008 um 30 Jahre verlängert, von Klagen o.ä. dagegen habe ich bisher nichts gelesen. Wenn diese also nun gültig ist und sich am Flughafen CGN seitdem meines Wissens baulich wenig bis nichts verändert hat (keine neue Bahn etc.), wo ist denn da der rechtliche Ansatzpunkt, diese zu ändern? Vielleicht kann Howitowner ja Licht ins Dunkel bringen.
Und falls eine Änderung möglich rechtlich möglich sein sollte, dann frage ich mich wirklich, wozu wir überhaupt noch so etwas wie Betriebsgenehmigungen brauchen (die ja letztlich meiner Meinung nach auch ein gewisses Maß an Planungsmöglichkeiten und -sicherheit für Flughäfen und Firmen, die dort investieren wollen wie Airlines, Logistiker usw. bieten sollen). Dann können wir ja gleich Gesetze wie das LuftVG abschaffen und Politik nach Gutsherrenart einführen - es wird immer zu solchen Zeiten geflogen, die der jeweiligen Landesregierung gerade in den Kram passen. Nur wird dann kein Unternehmer/Investor, der bei Verstand ist, angesichts solcher Unsicherheiten noch in Deutschland etwas aufbauen wollen.
Die Grünen suchen händeringend etwas mit dem sich im Wahlkrampf punkten können...die Piraten sind ein echtes Problem für die Am 13.5, heißt es dann ABENDS: Dortmund steht Kopf in der Stadt geht nichts mehr und Rot & Grün muss wieder nee Minderheitsregierung machen
OK...Spaß beiseite
@Gerhard: jiep, wenn man es genau nimmt, bestimmen die in Brüssel unsere Gesetzgebung! Nicht umsonst sind die Parteien dazu aufgefordert, grade die Europawahlen besser den Bürgern näher zu bringen und zu erläutern wie wichtig diese sind!! In Brüssel werden die EU-Richtlinien erlassen und nach einer Übergangsfrist müssen/sollten alle EU-Staaten diese ins NATIONALE RECHT umgesetzt haben! Denk mal zurück und ruf Dir das Reinheitsgebot in Erinnerung, bei so etwas merken die Bürger erst wer tatsächlich die Gesetze macht!!
Zu CGN: dieser besitzt eine genehmigte und gültige Betriebgenehmigung bis 2030(?), Nach allgemeiner Rechtsauffassung hat diese bis zu diesem Zeitpunkt bestand und unterliegt damit keinen Änderungsmöglichkeiten. Nichts aber ohne Ausnahmen: bekannt ist die Möglichkeit durch wesentliche Änderung des Betriebes z.B. Bahnverlängerung etc. Aber auch durch eine Gesetzesänderung "könnte" die Möglichkeit bestehen die BG zu ändern. Hierbei ist jedoch der sogenannte Bestandsschutz zu beachten wie auch die Gesetzesänderung die vorliegen muss! Mir ist aber bislang keine Änderung der Gesetzeslage bekannt, ein Gerichtsurteil z.B. Bezug auf FRA, reicht nicht aus. Das Land wandelt dort auf ziemlich dünnen Eis, zumal das Gutachten des Landes auch noch nicht zugänglich ist. Damit könnte man zumindest mal die rechtliche Begründung des Verbotes nachvollziehen. Im Moment weiß niemand so wirklich womit das Land die Veränderung der BG begründen will??
Man darf auch nicht ausser acht lassen, die Folgen welche daraus resultieren, Köln soll dicht gemacht werden, die Verspätungsregel gilt auch nur für Flüge die für CGN geplant waren. Die Ausweichler von DUS dürfen dann auch nicht mehr CGN anfliegen!! Wenn die damit durch kommen, kann der FMO sich auch schon darauf einstellen als nächster an die Reihe zu kommen. Dann hat bald nur noch Arnsberg ein 24h Betrieb, für alle anderen gilt dann: bei Verspätung ab ins Ausland
Zumindest besteht ja die große Wahrscheinlichkeit das Ramsauer dies nicht zuläßt und CGN hat gleichfalls angekündigt dies gerichtlich klären zu lassen...
Zitat von Howitowner... Mir ist aber bislang keine Änderung der Gesetzeslage bekannt, ein Gerichtsurteil z.B. Bezug auf FRA, reicht nicht aus. Das Land wandelt dort auf ziemlich dünnen Eis, zumal das Gutachten des Landes auch noch nicht zugänglich ist. Damit könnte man zumindest mal die rechtliche Begründung des Verbotes nachvollziehen. Im Moment weiß niemand so wirklich womit das Land die Veränderung der BG begründen will??
Danke für die Erläuterungen, so hatte ich es auch anhand der Berichterstattung verstanden. Das mit dem dünnen Eis wundert mich bei dieser Regierung ehrlich gesagt überhaupt nicht.
ZitatMan darf auch nicht ausser acht lassen, die Folgen welche daraus resultieren, Köln soll dicht gemacht werden, die Verspätungsregel gilt auch nur für Flüge die für CGN geplant waren. Die Ausweichler von DUS dürfen dann auch nicht mehr CGN anfliegen!! Wenn die damit durch kommen, kann der FMO sich auch schon darauf einstellen als nächster an die Reihe zu kommen. Dann hat bald nur noch Arnsberg ein 24h Betrieb, für alle anderen gilt dann: bei Verspätung ab ins Ausland
Das ist ein interessanter Aspekt. Wo sollen denn noch verspätete Flieger hin?? Was ist bei Notfällen?
Ich sagte ja weiter oben schon, wenn das durchkommen sollte, dann werden es sehr ungemütliche Zeiten für alle Airports in NRW. Am FMO könnte der Nachtflug ebenfalls wackeln, allerdings könnte ich mir dort noch weniger erklären, wie man eine Änderung der unbefristeten Genehmigung begründen will?? Am CGN könnte man noch mit deutlich gewachsenem Flugaufkommen und hoher nächtlicher Lärmbelastung insgesamt durch Frachtflieger argumentieren. Am FMO gibt's im direkten Umkreis erstens weniger Anwohner und zweitens sinkt hier ja das Aufkommen seit Jahren, es dürfen zwischen 22 und 6 Uhr sowieso nur leise Flieger starten/landen (diese Einschränkung am FMO wird oft vergessen) und große Frachtflieger gibt es schlichtweg nicht. Wie es mit den Nachtflugregelungen an anderen Airports wie NRN und PAD aussieht, weiß ich gerade nicht (war da in PAD nicht auch noch was zu klären wegen der dortigen Bahnverlängerung, die ja schon erfolgt, aber noch nicht in Betrieb ist?). Für DTM weiß ich nicht, ob sich das irgendwie auf die erwünschte Zeitenverlängerungen auswirken könnte, wenn die Politik im Fal CGN "Erfolg" hat. Der Koalitionsvertrag liest sich für mich zumindest so, als wolle man als Ziel neben der jetzt beschlossenen Regelung für CGN die bestehenden Regelungen für DUS und DTM beibehalten und an allen anderen Airports die Kernruhezeit einführen.
Aber derzeit gehe ich (noch) nicht davon aus, dass das durchgeht.
Zitat von Howitowner. Dann hat bald nur noch Arnsberg ein 24h Betrieb, für alle anderen gilt dann: bei Verspätung ab ins Ausland
das stand die tage auch schon in der zeitung im zusammenhang mit wechsel der gesellschafter in edla. kann mir jemand erklären warum ein verkehrslandeplatz die möglichkeit des 24h betriebes hat? liegt es an der größe des platzes, der größe der dort zulässigen flugzeugtypen, anzahl der starts/landungen im jahr(~11000 im jahr,tendenz steigend)? der platz hat regulär von morgens um 10.00 bis abends sunset (im sommer max 20.00)geöffnet. der rest auf ppr..
ich verstehe da nicht so ganz den unterschied.
EDLA wird ja verlängert auf knapp 1200m, baupläne liegen der bez reg schon länger vor;auch neue hallen sollen gebaut werden.
8tung ironie!: vielleicht finden wir ja dann demnächst so manch einen in arnsberg wieder.
wobei das eigentlich gar nicht sooo weit hergeholt ist: LGW ist noch zu guten zeiten so manches mal in EDLA gelandet/gestartet, als DTM aufgrund nebel dicht war...
@aviation-fan Auf NRN duerfen nicht hier stationierte Maschinen bis 22Uhr landen, Homecarrier duerfen bis 24Uhr landen. Gestartet werden darf bis 23Uhr.
Oha, was ich nicht wusste, es gibt doch Klagen im Fall CGN, die heute vorm OVG Münster verhandelt werden: Köln/Bonn: Nachtflugstreit vor Gericht Die beiden klagenden Städte fordern ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr.
Seit Jahrzehenten leben sie neben dem Flughafen und jetzt klagen sie. Kopfschüttel! Ist das einfach nur, weil es modern ist, gegen jeden und alles zu klagen. Demnächst verklagen die auch noch Polizei und Rettungsdienst, wenn sie nach 22 Uhr das Martinshorn einschalten müssen, trotz Gefahr in Verzug. Wenn´s so weiter geht, schaffen sich neben der FDP auch noch die Grünen in NRW ab.
OVG Münster hat alle Klagen der Städte sowie die Klage des Privatmannes abgewiesen plus Nichtzulassung der Revision. Für die Kommunen sollte damit der Rechtsweg zuende sein, der Private kann noch Beschwerde einlegen und auf Leipzig hoffen, jedoch ist das schon sehr unwahrscheinlich...
Dazu hier auch der KStA: Städte scheitern vor Gericht Ein Satz lässt aufhorchen, nämlich dass das Gericht angedeutet habe, das seitens der Politik beschlossene Nachtflugverbot verstoße nicht gegen geltendes Recht.
Und hier die Mitteilung des Gerichts: Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen Interessant ist die Begründung. Hier werden mehrere Punkte aufgeführt: Erstens wurde die Klage abgewiesen, weil bei Erfolg die Rechtsstellung der Kläger selbst verschlechtert würde, weil dann ab 2015 aufgrund alter Genehmigungen uneingeschränkter Nachtflug möglich wäre. Zweitens, weil die Klagebefugnis fehle, weil der Nachtflug eben nicht auf der Verlängerung bis 2030, sondern auf den alten Genehmigungen beruht. Zu anderen Klagen wurde gesagt, es gebe keine Ansprüche der Kläger auf Einschränkungen des Betriebs, sondern nur auf passive Lärmschutzmaßnahmen. Ich hoffe, ich habe das richtig wiedergegeben. Wie immer gilt, Howitowner kann das bestimmt besser erklären bzw. die Entscheidung kommentieren.
Ich als Laie finde den Punkt, dass ein Grund für die Klageabweisung ist, dass sich die Kläger mit einem Erfolg letztlich selbst rechtlich schlechter gestellt hätten ab 2015, schon irgendwie komisch, für mich als juristischen Laien Ironie pur. Gerichtsentscheidungen können manchmal schon interessant sein.
Zitat von aviation-fanEin Satz lässt aufhorchen, nämlich dass das Gericht angedeutet habe, das seitens der Politik beschlossene Nachtflugverbot verstoße nicht gegen geltendes Recht.
Wieso sollte es auch?? Der Beschlus eines Nachtflugverbotes ist doch völlig ok, nur die Anwendung von selbigen ist an bestimmten Bedingungen geknüpft!
Zitat von aviation-fanIch als Laie finde den Punkt, dass ein Grund für die Klageabweisung ist, dass sich die Kläger mit einem Erfolg letztlich selbst rechtlich schlechter gestellt hätten ab 2015, schon irgendwie komisch, für mich als juristischen Laien Ironie pur.
Eigentlich nicht, Aufgabe des Gerichtes ist ja auch der Schutz der Laien!! Ich hab die Klage bislang nicht gelesen, kannte auch nicht den grundlegenden Inhalt. Da die Klage aber gegen den Bescheid zur Einschränkung des Betriebes gerichtet war, wäre es tatsächlich wie beschrieben zur Verschlechterung gekommen. Die Klage richtete sich ja nicht gegen die Betriebserlaubniss an sich, zumal jegliche Fristen dahin waren, somit musste das Gericht die Kläger "schützen".
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