In Nizza wurde eine querschnittsgelähmte Frau wieder aus einer Easy-Maschine entfernt. http://portal.gmx.net/de/themen/...lossen.html Wenn man aber für den 2. Flug jemanden gefunden hat, der sie begleitet, warum wurde das dann nicht auf dem ersten Flug auch getan?
Ja aber warum hat man einen Begleiter für den 2. Flug gesucht und gefunden? Es hätte sich sicher auch einer auf dem 1. Flug gefunden. Von dem Imageschaden mal ganz zu schweigen. So eine Durchsage im Flieger tut doch nicht weh.
Dazu ein Auszug aus den Geschäftsbedingungen: Wir sind berechtigt, die Beförderung Ihrer Person oder Ihres Gepäcks aus Sicherheitsgründen oder nach unserem eigenen Ermessen aus folgenden Gründen zu verweigern:
(c) wenn Ihr Verhalten, Ihr Status, Ihr Alter, Ihre geistige oder körperliche Verfassung oder der Zustand Ihres Gepäcks solcher Art sind, dass:
Sie besondere Betreuungsdienste brauchen (mit Ausnahme der Bestimmungen des Luftfrachtführers über "besondere Bedürfnisse");
8.2. Beförderungseinschränkungen
Unbegleitete Minderjährige, behinderte Menschen und Schwangere werden nur gemäß den Bestimmungen des Luftfrachtführers zur Beförderung zugelassen.