Im Artikel vom aeroTELEGRAPH heißt es: "Bei der Lufthansa heißt es, dass die Kennzeichnung des Flughafens irreführend gewesen sei. «Nach unserer Information war die Bahn nicht wie im Weltluftverkehr üblich durch Kreuze gekennzeichnet», so ein Sprecher zu aeroTELEGRAPH" ... hier http://avherald.com/h?article=476dea26&opt=0 sieht es wohl anders aus ... oder träume ich
Zitat von YvH im Beitrag #2Im Artikel vom aeroTELEGRAPH heißt es: "Bei der Lufthansa heißt es, dass die Kennzeichnung des Flughafens irreführend gewesen sei. «Nach unserer Information war die Bahn nicht wie im Weltluftverkehr üblich durch Kreuze gekennzeichnet», so ein Sprecher zu aeroTELEGRAPH" ... hier http://avherald.com/h?article=476dea26&opt=0 sieht es wohl anders aus ... oder träume ich
Nein Du träumst nicht. Die Piloten haben da einen ganz schönen Bock geschossen.
Zitat von dokur im Beitrag #4[quote=YvH|p30759]Die Piloten haben da einen ganz schönen Bock geschossen.
Zumal das NOTAM den Bau und die Lage der neuen sich im Bau befindlichen Landebahn eindeutig vermerkt, sodass alle Piloten die den Airport anfliegen über die Situation informiert sein müssen. Auch im Briefing vor dem Approach muss in einer solchen Situation noch einmal auf die NOTAM-Meldung hingewiesen werden. Allerdings, ob es einen entsprechenden Warnhinweis des Towers an die Piloten gegeben hat ist bis jetzt nicht bekannt.
Immer wieder lustig, wie die Lufthansels immer zu beschwichtigen versuchen, wenn eine ihrer crews Mist baut. Aber wehe, wenn das bei Ryanair, oder einen anderen Gesellschaft passiert wäre: Dann hätten die in Form der Pilotenvereinigung Cockpit längst Konsequenzen für die entsprechende Gesellschaft gefordert.
Fakt ist: Die im Bau befindliche Bahn ist (wie erwähnt) mit Kreuzen gekennzeichnet und zu einer pflichtgemäßen Flugvorbereitung zählt das Studieren und Diskutieren der aktuellen NOTAM's. Mit einer vernünftigen Vorplanung der Landung mit besonderem Augenmerk auf die örtlichen Gegebenheiten hätte selbst das nicht aktive ILS in Verbindung mit nicht ganz optimalen Sichtbedingungen und eine angebliche Beleuchtung der inaktiven RWY nicht zu dieser Außenlandung führen dürfen.