Mal auf die Schnelle geschaut. Das hessische Verbraucherministerium beispielsweise dazu:
"AGB müssen auch von ausländischen Anbietern in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden, wenn sich das Reiseangebot an deutschsprachige Verbraucher richtet."
Wenn ich das mit dem Google Translator aus dem Artikel richtig herausgelesen habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft, weil die Airline Tickets verkauft hat ohne dass eine Lizenz zur Personenbeförderung vorlag. 7.000 Menschen wären laut Ermittlern dadurch getäuscht worden. Das zuständige Amt hat wohl versucht das mit der Airline zu klären, die hat aber nicht reagiert, weshalb der Staatsanwalt in Warschau nun ermittelt.
Auf der Webseite der Airline steht lediglich, dass jedem eine Erstattung zusteht, der ein Ticket erworben hat.