Mal abgesehen von der unsinnigen Idee, die Fahrräder bei vielen anderen Möglichkeiten genau dort hin zu stellen, sehe ich das Versperren eines Fluchtweges noch nicht als gegeben an. Aber es wird sich garantiert jemand finden, der eine passende Vorschrift parat hat, die eine zulässige (oder eben auch nicht zulässige) Einengung bei gegebener Breite auf den mm genau beschreibt.
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