Im Artikel war davon nicht viel zu lesen... Das OVG hat die "Abwägung" der BezReg damals schon ziemlich zerpflückt (Quelle: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/p...51203/index.php). Man sollte meinen, das die sich so etwas nicht noch einmal erlauben wollen, und das jetzt sauber ist. Ist aber alles spekulativ.
AeroTelegraph hat ein Interview mit Herrn van Bebber geführt. Es ging z.B. darum, dass bei guter Erholung die 2019er Zahlen ab 2022 wieder erreicht werden könnten, bis 2023 das ausgeglichene Betriebsergebnis Realität sein könnte und das davon ausgegangen wird, dass Sun Express, Ryanair und Eurowings das alte Programm wieder aufnehmen, während Wizz Air diesen Sommer das Angebot mit Bourgas und Sarajevo weiter ausbaut, ebenso wie Sky Express mit Heraklion.
Ich habe das gerade gelesen, als du es schon hier verlinkt hattest.
Zum Thema der Landeschwellenverlegung äußert van Bebber noch, dass es schwierig zu sagen sei, wann das umgesetzt werden könne. Er schätzt, dass noch es ein bis anderthalb Jahre dauern könnte.
- Den corona-bedingten wirtschaftlichen Schaden beziffert man auf etwa 11 Mio. Euro. - Jahresergebnis: Verlust -21,8 Mio. Euro - EU-Betriebsergebnis: -12 Mio. Euro
Leider bin ich in diesen Angelegenheiten absolut nicht in der Materie, darum ein paar Fragen/Gedanken dazu. Ich hoffe, dass die mir jemand beantworten kann.
Würde bei einer Schwellenverlegung die aktuelle Betriebsgenehmigung mit den derzeitigen Betriebszeiten erlöschen? Könnte das OVG sagen „Ja, ihr könnt die Schwelle verlegen, mit der Einschränkung, dass das Nachtflugverbot dann bereits (wieder) ab 22 Uhr gilt“? Wenn letzteres möglich wäre, könnte sich das Ganze für DTM durchaus auch negativ auswirken. Für die Stationierungen von Wizz und jetzt auch Eurowings waren sicherlich auch die ausgedehnten Betriebszeiten ausschlaggebend.
Kurz und knapp nein. Die Verlegung der Schwelle ist eine Planänderung (Abänderung des bestehenden Plans) dies hat keine Veränderung der Betriebsgenehmigung zur Folge. Anders würde es Beispielsweise bei einem Planfeststellungsverfahren laufen, da können all solche Sachen geändert werden. Weitere Verneinung, das OVG würde niemals eine Änderung der bestehenden Betriebsgenehmigung vornehmen, dies ist aus rechtlichen Gründen gar nicht möglich. Da müßte ein entsprechendes Verfahren durch die Behörden stattfinden und es müßte zudem ein Antragsteller geben. Dies kann weder die Behörde noch das Gericht sein. Beispiel: die Grünen haben mal versucht die Betriebszeiten in CGN zu beschränken, sind damit kläglich gescheitert. Nur der Flughafen kann den Antrag stellen!
Interessant nur, das von einer bestimmten Seite Spekuliert wird, das der Flughafen das nur durch zurückstellen von Investitionen erreichen wird, was die vollständige Unkenntnis über die Berechnung des EBITDA offenbart.
Ansonsten ist Nichtzulassungbeschwerde beim BVerwG eingereicht, aber noch nicht begründet (Fristende Juli); bevor sie nach Leizig geht, Prüft Münster, ob sie die Revision nicht doch zulassen. Diesen Sommer wird sich demnach an der Betriebszeiten nix ändern.
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