Das nicht, aber man sollte ähnlich der Handhabung wie bei einem Waffenschein den Besitz solcher Geräte nach Eignung und Registrierung erlauben. Es gibt schließlich auch Leute, die mit solchen Geräten innerhalb ihrer eigenen vier Wände physikalische Experimente durchführen.
dann sollten diese leute, ähnl bei kleinem waffenschein, 'nen besuch von der polizei bekommen, überprüft werden und evtl registriert werden..
ich muss mich jedesmal zurückhalten, wenn ich davon höre bzw lese. da kocht in mir jedesmal aufs neue das blut.wie kann man nur so dermaßen...(/%)§"§%$&/''"!= sein ..
Nachdem wir in der Vergangenheit hier ja auch schon Urteile zu Laserattacken diskutiert haben, stelle ich es mal hier rein: Laser-Attacke endet ohne Urteil
Also bisher habe ich ja immer die Urteile mit Bewährungsstrafen usw. verteidigt, weil ich sie für angemessen hielt. Aber dieses Mal ist mir das für die Täter eindeutig zu glimpflich abgelaufen. Ein paar Sozialstunden, ein bisschen Geldbuße.... So schreckt man natürlich nicht wirklich ab. Und man muss auch beachten, dass hier gleich mindestens zwei Flugzeuge, der Polizeihubschrauber und ein Kurier-LKW gefährdet wurden, wo es in anderen Fällen schon bei Blendung eines einzigen Flugzeugs, was ja auch schon schlimm und dumm genug ist, Bewährungsstrafen gab.
wie bereits weiter oben schon gesagt: mir platzt bei dem thema echt der hut!! wie kann man als gericht so eine "strafe" für solch eine -im gestzbuch festgelegte- straftat geben? für mich ist so eine aktion schon kein jungenstreich mehr, sondern kommt -für mich- an versuchten totschlag ran. wie kann man nur so dermaßen hirnverbrannt sein und so eine scheiße bauen? solchen leuten fehlt es doch an jeglicher intelligenz..denen hat doch irgendwer mächtig ins gehirn gesch&%%$%!!
haben wir zufällig leute hier die sich im recht auskennen? kann man da als unbeteiligter in revision gehen? das darf doch echt nicht wahr sein..na den richter möcht ich gerne mal treffen; allein bei youtube findet man UNMENGEN an video-material anhand man erkennen kann wie gefährlich diese teile sind.
wenn ich je jemanden erwische der grad mit seinem laserpointer rumspielt......na prost mahlzeit
geh jetzt lieber raus, laufen..sonst schreib ich noch böse dinge...verzeiht meine ausdrucksweise
nur von dem wie es geschrieben wurde: als deren Rechtsbeistand würde ich direkt in Revision gehen, Verurteilung nur auf Indizien?? Ohne Geständniss von einem der Vieren, könnte man auch auf Freispruch gehen...
Nichts für ungut, kann es nachvollziehen was Du darüber denkst, aber nur rein von dem was zu lesen ist, war der Richter schon sehr gut mit den Urteilen. Zu hoffen ist, möge es für alle eine Lehre gewesen sein, und dieser Mist kommt von denen nicht wieder vor.
Bevor ich es vergesse, als Prozessunbeteiligter keine Revision möglich...sonst gäbe es eine Flut an Einsprüchen...
Ich hoffe nicht, dass das Strafmaß grundsätzlich so angewandt wird. Eine Abschreckung stellt das für mich nicht dar und die möglichen Folgen sind m.E. zu wenig berücksichtigt. Vielleicht ist es wie immer, es muss erst was passieren, bevor härter durchgegriffen wird. So ist es halt, das gefühlte Recht hat nicht immer was mit dem Gesetz zu tun, sonst......., ach nee, lieber doch nichts zu Gäfken.
Manches kann man auch nicht mehr verstehen. Einen Laser der Klasse 3b hat man nicht ohne Grund oder nur zum Spaß dabei (wobei in dem Falle Spaß vermutlich doch der Grund war). Lediglich 1500 EUR Strafe für gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, was mindestens versuchte Körperverletzung in mehreren Fällen ist?
Anderes Beispiel: Letztens stand wieder ein Bericht in der Zeitung, wo jemand mit Zivilcourage von den Idioten, die andere Fahrgäste im Nachtexpress belästigt hatten, verprügelt wurde. Und was bekamen die? Ein paar Sozialstunden und irgendwas um die 3000 EUR Schmerzensgeld.
Im Gegensatz dazu werden z.T. Leute, die mit geringen Urheberrechtsverstößen erwischt werden, oder eine ungedrosselte 50er fahren (fahren ohne Fahrerlaubnis, blabla...) wie Schwerverbrecher behandelt, müssen z.T. hohen Schadensersatz zahlen und bekommen ganz sicher noch eine deftige Bewährungsstrafe aufgebrummt. Sorry, aber da fehlt mir die Verhältnismäßigkeit...
Und die Idioten sterben scheinbar nicht aus: Heute war im WA zu lesen, dass am Mittwoch erneut ein Pilot geblendet wurde. Diesmal traf es PAD. Die Maschine aus Korfu wurde beim Landeanflug auf Bühren Opfer einer Laserattacke. Nach Angaben der Crew kam der Angriff aus den Randgebieten des Paderborner Stadtgebietes. Glücklicherweise blieb der Vorfall ohne Folgen, da es der Besatzung gelang das Flugzeug mit 120 Passagieren an Bord sicher zu landen...
Edit: Sorry, sehe gerade, dass Florian B. das Ganze auch schon im PAD- Bereich geschildert hat....
Bei so vielen Attacken will ich ja jetzt unbedingt eine Verschwörungstheorie aufstellen, aber könnten dahinter auch bestimmte Ziele stecken? Das sind doch keine dummen Jungenstreiche und nur so aus Spaß macht man das auch nicht. Für mich sind und bleiben es hoch gefährliche und geplante Eingriffe in die Luftfahrt. Ich glaube nicht, dass jemand aus purem Vergnügen oder Übermut einen mehr als hundertfachen Mord auf dem Gewissen haben will. Es ist aber leider so, wie Andres schon schrieb. Die Bestrafung ist absolut nicht angemessen. Viel zu geringes Strafmaß!
@Gerhard, unter den Artikeln, die der Merkur in Bayern gegen die 3. Bahn in MUC veröffentlicht wird in den Kommentaren durchaus angedeutet, dass man sich gegen den Flughafen und das Vorhaben wehren muss und dass Laserattacken auch eine Möglichkeit sind. Das dabei dann nicht nur die eigene Meinung ausgedrückt sondern Menschen gefährdet werden verggessen die Aktivisten dann leider.
P.S. was mich noch interessieren würde, in wie weit ist das öffentliche Nachdenken über eine Laserattacke strafbar und kann man, bzw. können die Behörden sich auch z.B. die Userdaten der Person einholen und aktiv dagegen vorgehen?
Also laut wikipedia Link ist die "Öffentliche Aufforderung zu Straftaten" strafbar nach §111 StGB. Aber es reicht dafür wohl nicht das einfach Befürworten von Taten und Meinungsäußerungen dazu, sondern man muss schon ziemlich konkret auf jemanden einwirken mit dem Ziel, eine Straftat auszulösen. Und da bezweifle ich, ob das bei so einigen Äußerungen im Internet wirklich unbedingt die Absicht ist (oder ob es nur mit ausgeschaltetem Gehirn geschrieben wurde) und selbst wenn, muss man das erstmal nachweisen. Ich wundere mich allerdings immer wieder, was teilweise im Internet geschrieben wird, denn so einiges grenzt manchmal haarscharf an irgendwelche Straftatbestände (Beleidigung, üble Nachrede usw....) oder aber eröffnet möglicherweise einen Weg für zivilrechtliches Vorgehen.
Zitat von dokurP.S. was mich noch interessieren würde, in wie weit ist das öffentliche Nachdenken über eine Laserattacke strafbar und kann man, bzw. können die Behörden sich auch z.B. die Userdaten der Person einholen und aktiv dagegen vorgehen?
Kurzform: JA, können sie, das ergibt sich aus:
§ 111 StGB in Tateinheit mit § 315 Abs.2 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Aber aus solchen Kommentaren die Strafverfolgung zu betreiben ist mehr als schwierig, ohne das jetzt weiter auszuführen...
Und ja ich weiß, manch einer sieht das anders...aber immer dran denken...gefühltes Recht ist ganz anders, als wenn ein StAW das vor Gericht bringen muss
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