Idioten gibt´s.... Wunderte ich mich Donnerstagabend noch über den Polizeihubschrauber über Rhynern -wobei ich zunächst davon ausging, dass mal wieder nach einer vermissten älteren Person oder so gesucht wurde - so fand ich heute Morgen in unserer Tageszeitung die Erklärung: "HAMM: Der Pilot eines vollbesetzten Verkehrsflugzeuges ist am Donnerstagabend gegen 21.30 Uhr von Unbekannten beim Landeanflug auf Dortmund mit einem Laserpointer geblendet worden. Nach den Tätern wurde im Südosten der Stadt mit einem Hubschrauber gefahndet. Ihnen drohen harte Strafen. Die Ermittlungen dauern an." (Quelle: WA vom 29.8.09) Da kann man sich doch nur noch an den Kopf fassen ! Es gibt wirklich nichts, was es nicht gibt ! Weiß jemand, um welchen Flug es sich dabei gehandelt hat ? Von der Zeit her könnte es sich evtl. um die EZY gehandelt haben. Germanwings und AB sind ja in der Regel eher später im Anflug. Gruß aus Hamm Uwe
Zitat von Orion7Weiß jemand, um welchen Flug es sich dabei gehandelt hat ? Von der Zeit her könnte es sich evtl. um die EZY gehandelt haben. Germanwings und AB sind ja in der Regel eher später im Anflug. Uwe
Um das abschließend zu beantworten, auch wenn es schon etwas her ist: Ja, es war die Easyjet aus London.
BTT: Ich kann auch nur den Kopf schütteln, wenn ich sowas lese. Das darf ruhig ein nettes Sümmchen für die Verursacher kosten
Verdammt wieviel man dafür einsackt.. Aber auch Gerechtfertigt, weil man doch die Luftfahrt damit gefährdet! Hätte es bei dem Helicopter eigentlich auch zum Absturz kommen können, wenn der Pilot nichts mehr sieht? Und, wie hat man den Typen eigentlich erwischt? Gruss Tim
ihr findet das angemessen? ich nicht..mit hinblick auf die bis zu 186 paxe die an bord sein könnten find ich das viel zu lasch. für mich ist das versuchter totschlag, wenn man jemanden blendet, der für 186paxe + crew verantwortlich ist. gar nicht auszudenken was passiert, wenn noch was schlimmes über bebautem gebiet passiert....
lässt man die bewährung weg und hängt hinter die tausend noch mindestens eine "0" , käme das einer gerechten bestrafung wesentlich näher..
solche .."(§"%)=§"%= .. sollte man SOFORT von der bildfläche verschwinden lassen
Naja also Strafen werden ja immer nach Ausmaß der Schuld verhängt. Und ich finde das Urteil schon angemessen. Ich stimme dir natürlich zu, dass solche anscheinend nicht zum Denken fähige Leute sehr gefährlich sein können. Aber: Erstens mal geht es hier eben nicht um eine große Verkehrsmaschine, sondern um einen kleinen Hubschrauber. Zweitens ist ja zum Glück (!!) nichts weiter passiert. Daher ist die Schuld natürlich nicht so schwer, als dass man hier jahrelange Freiheitsstrafen verhängen müsste. Zweitens war das Ganze aber trotzdem sehr gefährlich und natürlich hätte etwas Schlimmes passieren können, daher ist ne Bewährungsstrafe schon angebracht. Der Täter ist jetzt vorbestraft. Das muss man, finde ich, quasi auch noch in die Strafe mit einrechnen. Da soweit ich weiß alle Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten bzw. Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen (im Gegensatz zu geringeren Strafen, Bußgeldern bei Ordnungswidrigkeiten usw.) im Führungszeugnis auftauchen, wird der Täter diese selten dumme Tat für eine lange Zeit nicht mehr los. Dem wünsche ich viel Spaß bei der nächsten Jobsuche bzw. beim nächsten Versuch, für irgendein Land ein Visum zu bekommen. Geschweige denn, dass damit auch die gesamte Berufslaufbahn hin sein könnte, falls derjenige in einem Beruf tätig ist, in dem man generell nicht vorbestraft sein darf. Meinst du nicht, das reicht, damit zumindest dieser Täter so etwas nie wieder macht?
Und a propos versuchter Totschlag.... versuch hier mal, eine Tötungsabsicht nachzuweisen. Ich bezweifle auch sehr stark, dass die überhaupt vorgelegen hat.
btw. Ich bin kein Jurist, daher keine Gewähr für meine Aussagen.
Was es zumindest ist: Körperverletztung. Und da würde ich im Falle des Piloten eine private Klage anstrengen.
Laser der Klasse 3 (ab 1mW Ausgangsleistung) sind schon gefährlich für das Auge. Ich bezweifle allerdings, dass ein 5mW-Laserpionter ausreichend ist, um jemanden in ein paar 100m zu schädigen, weil der Strahl sich immer mehr "aufweitet" und somit die Intensität nachlässt. Ich vermute da was stärkeres... Man bekommt allerdings bereits grüne 30mW-Laserpointer für 20$ und mit denen kann man bereits Kerzen und Streichhölzer anzünden. Von den 200mW Monstern (ja, Handlaserpointer...) für 150$ rede ich lieber gar nicht erst. Wer auf youtube mal ein wenig sucht, wird einige Videos zu den Dingern finden, und was man da alles mit anstellen kann.
Rein gefühlt empfinde ich übrigens schon die Strahlen von Lasershows nicht gerade als augenfreundlich...
ob hubschrauber oder flugzeug..beides ist schon vorgekommen und in diesem fall eines "angriffs" völlig egal ... meiner meinung nach ist das maß schon direkt voll, wenn man meint auch nur eine person in gefahr zu bringen. bei fliegenden objekten, seis hubschrauber oder flugzeug, potentiert sich gefahr bei solchen "angriffen". und wenn man daran denkt -andreas erwähnte es-, dass es einige menschen gibt, die BEWUSST einen pointer kaufen -der verboten ist- und diesen dann ua für solche dinge benutzen, ist das für mich schon vorsatz genug..
ich denke nur auch an die kleinen privatflieger, die meist nie mit 2piloten an bord sitzen. was macht ein solcher, wenn er "geflasht" wird und wirkl 5min nichts sieht.ich will gar nicht weiter denken..ich wüsste, dass ich blind keine 5min gradeaus fliegen könnte und nach gefühl fliegen könnt.. prost mahlzeit
aber da scheiden sich die geister..jedem seine eigene meinung
Das Strafmaß ist ja Ermessenssache des jeweiligen Richters. Mir geht es - ohne mich im Gesetz vernünftig auszukennen - immer nach Gefühl, ob ein Urteil zu hart oder lasch ist. Kommt auch auf das Alter des Verursachers an, der in diesem Fall 29 Jahre alt ist. Deswegen hätte ich hier nach Gefühl 6 Monate ohne Bewährung gegeben, um mal in Ruhe in einer Zelle über solche Missetaten nachzudenken. Doch wer versteht schon das Recht oder das gefühlte Recht. Da werden Wiederholungstäter in Sachen Vergewaltigung nach 20 Jahren entlassen, wohnen im Haus des Bruders und werden ständig observiert, statt es irgendwie möglich zu machen, den Mann in Sicherheitsverwahrung zu nehmen. Okay, das war jetzt am Ende nicht mehr das Thema des Aufsatzes, sorry dafür!
Dass der Straftatbestand der Gefährdung des Luftverkehrs gegeben ist, das steht außer Frage. Nur wollte ich zusätzlich einen weiteren anmerken, falls das nicht so herüber kam. Übrigens gibt es wohl entgegen anderes lautender Meinungen kein Verbot des Besitzes von Hochleistungslasern bzw. keine gesetzliche Grundlage. In den eigenen 4 Wänden ist das völlig ok, aber die Schutzmaßnahmen sollte jeder kennen, der mit so etwas hantiert. Aber wehe man schädigt oder gefährdet andere damit, dann ist das ist kein Spaß mehr. Auch jemand mit Waffenschein darf schließlich nicht einfach in der Öffentlichkeit herum ballern; von Jägern mal abgesehen, aber das ist wieder ein anderes Thema... Ich bin übrigens gegen ein Verbot solcher Geräte. Allerdings müsste der Kauf eines Hochleistungslasers gemeldet werden und der Bezitzer registriert werden, plus der Pflicht einer Sicherheisunterweisung im Umgang. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben sollte dann mindestens als schwere OWi gelten.
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums oder ist sprachlich/stilistisch so schlecht, dass man die Aussage kaum versteht.
Dieser Beitrag enthielt Fotos oder Artikel, an denen der Ersteller nicht die Rechte besitzt.
Dieser Beitrag enthält unerwünschte Werbung.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 1 Mal verwarnt. Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Foren Spende
Hallo !
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.