Zitat von aviation-fanIch wundere mich allerdings immer wieder, was teilweise im Internet geschrieben wird, denn so einiges grenzt manchmal haarscharf an irgendwelche Straftatbestände (Beleidigung, üble Nachrede usw....) oder aber eröffnet möglicherweise einen Weg für zivilrechtliches Vorgehen.
Nein, es grenzt nicht, es erfüllt häufig schon die Tatbestände. Dies ist in der Regel aber nur eine zivilrechtliche Geschichte, und wird daher mangels öffentlichen Interesses nicht weiter verfolgt. Bei Usern die sich gegenseitig nur über ihre Psydos beschimpfen, wird der STAW nür müde lächeln und es in die Ablage "P" legen...
Wenn wir das Thema schon haben, dann muss ich leider wieder aktualisieren. Gestern Abend wurde ein A319 von Mallorca kommend mit Laserlichtern geblended. Das Flugzeug befand sich auf ca. 1.500m Höhe über dem Kemnader See, so meldete heute Abend die WDR Lokazeit Dortmund. Die Täter konnte man nicht ausfindig machen.
Einen Germanwings-Piloten hat es im Anflug auf STR auch erwischt. Der Vorfall ist schon älter, aber die BFU hat jetzt im Maibericht nochmal Bezug drauf genommen. Der Pilot musste ins Krankenhaus zur Behandlung und war mehrere Tage flugunfähig. http://avherald.com/h?article=452f4411&opt=6144
Kann man sich als Pilot eigentlich gegen Berufsunfähigkeit auf Grund von Laserattacken irgendwie absichern (Versicherung/Arbeitgeber/Gewerkschaft)?
Und die Idioten sterben nicht aus.... Laut einem Bericht der dpa haben in der Nacht zum Freitag zwei Unbekannte fast gleichzeitig in Recklinghausen und Versmold Piloten mit Laserpointern geblendet. Im ersten Fall verwendeten sie nach Polizeiangaben ein so starkes Gerät, dasssie eine Maschine in 2500m Höhe erreichten, die sich auf dem Weg von Göteborg nach DUS befand. Das zweite Flugzeug befand sich im Landeanflug auf den FMO. dpa wies darauf hin, dass trotz Eingrenzung der Tatorte die Täter bislang nicht ermittelt werden konnten...
Aber endlich hat man so einen Menschen mal gepackt. Am besten ein paar Mal und dann ganz lange einbuchten. Wird aber wahrscheinlich wieder auf eine Geldstrafe hinauslaufen..
Von mir aus könnte das Gericht gerne einmal ein Exempel statuieren und eine Haftstrafe aussprechen, nicht nur ausgesetzt zur Bewährung mit eienr lächerlich kurzen Bewährungszeit. Es ist übrigens ein Strafmaß bis zu 5 Jahren Gefängnis möglich, wenn die Information stimmt (so hoch muss man nun auch nicht gehen, aber zumindest ein Denkzettel wäre schon wünschenswert).