naja Gerhard, kümmt halt druff an wie die Entscheidung ausfällt...
Gegen Airport: ändert sich erstmal nichts, Airport kann Klageweg beschreiten... Pro Airport: Mit Zustellung des Bescheides muss der Airport die Entscheidung der BZR umsetzen (Betriebspflicht gemäß der Betriebsgenehmigung!) Klage der Gegner hat keine aufschiebene Wirkung! Es wäre dazu auch keine einstweilige Anordnung vom zuständigen Gericht zu erwarten, hier werden keine Maßnahmen vorgenommen, die bei Unzulässigkeit nur mit erheblichen Aufwand geheilt werden können...
Beim derzeit neuen Koavertrag findet sich das Thema Flughäfen im Wortlaut wie folgt wieder:
"Für den Flughafen Köln/Bonn hat die Landesregierung aus SPD und Grünen festgestellt, dass der nächtliche Frachtflug bis 2030 rechtlich gesichert ist. Gleichzeitig hat sie das Passagiernachtflugverbot auf den Weg gebracht und erwartet von der Bundesregierung die Umsetzung. Wir haben des Weiteren in einer Prüfung für den Flughafen Düsseldorf festgestellt, dass eine Rücknahme der in der Betriebsgenehmigung festgeschriebenen Eckwerte nicht mehr möglich ist. Neben diesen aktualisierenden Feststellungen bleibt es zu den einzelnen Flughäfen bei den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages von 2010."
Trotz der möglicherweise folgenden Hinweise auf Recht, Gesetz und Unabhängigkeit der Bezirksregierung kann mir niemand erzählen, dass das nicht politisch ausgekungelt wird. Ich behaupte einfach mal, dass man sich leider damit wird abfinden müssen, dass die Entscheidung in der Dortmunder Lokalpolitik vor mehreren Jahren verpennt wurde.
Stellt sich halt die Frage, ob man aufgibt oder den Rechtsweg eingeht? Ich denke aber auch, dass erst mal abgeschmettert wird. Na ja, die Sprecherin selbst hat´s ja nicht zu entscheiden.
Ich find das recht witzig und hab schon darauf gewartet. Nach der Nachricht, dass das Angebot erweitert wird mit OLT, kommt jetzt wieder das Contra von den bekannten Leuten. Sogar gleich zwei Artikel ist das dann wert. Sehr amüsant ist der Hinweis auf den Parlamentarischen Staatssekretär Horst Becker(Grüne) im Verkehrsministerium der gegen die Flughäfen ist. Ist denen noch nicht bekannt das dieser abgesägt wurde und ins Umweltressort gewechselt hat. Passiert halt wenn man dem Minister widerspricht...
So ganz sicher scheinen sich die hinsichtlich des Passus im Koavertrag nicht zu sein. Der zweite Absatz läßt es schon etwas erahnen:
Es werden im ersten Bericht zwei (angebliche) K.O.-Kriterien genannt: Einmal das angebliche nötige Einvernehmen mit dem Verkehrsministerium (also letztlich fehlende politische Zustimmung), zweitens die Sache mit dem LEP. Tja, ob das wirklich so ist, ist vermutlich nicht so eindeutig, wie der Herr von den Grünen es gerne hätte.
Ich denke ansonsten, dass sich der erste Bericht so anhört, als sei weiterhin nicht mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen, da noch "weitere Fragen aufgetaucht" seien, die erstmal geklärt werden wollen (und danach evtl. noch ein Erörterungstermin). Ob damit z.B. die angeforderte Stellungnahme gemeint ist, in der die Behörde vom Flughafen wissen wollte, wie hoch der Bedarf an Nachtflügen noch ist, nachdem AB seine Maschine abzieht? Vielleicht spielt dabei jetzt auch neu der Abzug der Easyjet-Maschine eine Rolle.
@ Howitowner: Bei der Stelle mit Becker musste ich auch gerade Schmunzeln....
Wenn man diesen Artikel liest http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...-id6770216.html, dann stellt man fest, dass der Verfasser nun auch die letzten Hemmungen in Bezug auf eine Negativbetrachtung des FH verloren hat. Immerhin stellt er - wahrscheinlich unbeabsichtigt - fest, dass bei einem negativen Beschluss zu den Betriebszeiten noch mehr Verbindungen gestrichen werden.
Edit: Bei Kommentar #1 fragt man sich über das Klientel der FH-Gegner Dinge, die man selbst in einem anonymisierten Forum nicht öffentlich schreiben kann.
Also ich sehe keine Negativberichterstattung von Gregor Beushausen, viel mehr aber Tatsachen. Tatsachen, die mich in Bezug auf die Klage aus Unna in sachen Abfluggewicht den Kopf schütteln lassen. Das hat mit Flughafegnerschaft nichts mehr zu tun, das ist systematisches kaputt machen, denn wenn selbst B737 und A320 nicht mehr dürfen, dann ist das so wie der Holzpflock im Herzen von Dracula. Das hat auch mit klarem denken nichts zu tun, das ist Verbissenheit und Machtstreben zugleich. Nach dem Motto, wenn der Airport weg ist, sind wir die Größten. Was da aus Brüssel auf uns zu kommt wissen wir wirklich nicht, also auch wieder nur eine Tatsache, die Herr Beushausen feststellt. Genau wie stellt er auch den Abzug von AB und EZY heraus. Er vergisst zwar OLT Express, aber die sind lange kein adäquater Ersatz für die Abwanderung im Winter. Zum Thema Verluste ist es auch eine Tatsache, dass diese Summen im Raum stehen. Wie sie zu Stande gekommen sind, wissen alle. Doch selbst die, die für ihren Ausbau nichts bezahlen mussten, haben es verdammt schwer. Sollte es ich wirklich bis 2013 hinziehen, bis Münster eine Entscheidung fällt, ist das m.E. einfach viel zu lange. Es verschafft nicht den Hauch von Planungssicherheit, weder für die Airlines nocht für den Airport. Die Verwaltungsmühlen mahlen einfach zu langsam, leider nicht nur in diesem Punkt.
In dem Artikel bestätigt sich die Vermutung, dass die Entscheidung aus Münster noch auf sich warten lässt. Dass es aber "nicht vor Sommer 2013" wird ... Bis vor einiger Zeit war mal die Rede von noch in diesem Jahr, wenn ich mich richtig erinnere.
Das mit der neuen Klage aus Unna in Bezug auf das max. Abfluggewicht war mir noch gar nicht bekannt! Um das Thema streiten die ja schon länger. Die Stadt Unna hatte schonmal geklagt und in dem Punkt nur im Ansatz Recht bekommen: Link Danach mussten Mängel beim Vorgehen der Behörde noch behoben werden, aber das war's auch schon.
ZitatSollte es ich wirklich bis 2013 hinziehen, bis Münster eine Entscheidung fällt, ist das m.E. einfach viel zu lange. Es verschafft nicht den Hauch von Planungssicherheit, weder für die Airlines nocht für den Airport.
Planungssicherheit gibt es auch nach der Entscheidung aus Münster nicht, denn ich denke die meisten hier rechnen mit anschließenden Gerichtsverfahren, die sich dann vermutlich noch Jahre hinziehen könnten im schlimmsten Fall. Planungssicherheit gibt es für die Airlines erst, wenn die Sache vor Gericht letztinstanzlich entschieden ist - vorher wäre es ja immer noch möglich, dass man zwar vorerst länger fliegen kann, ein Gericht das aber kurze Zeit später wieder kippt. Vielleicht nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich, und ich denke das könnte es dem Flughafen auch bei einer positiven Behördenentscheidung zunächst weiter schwierig machen, Airlines zu überzeugen.
Einen Punkt will ich noch herausgreifen: Die Ansicht des Flughafens bzw. deren Prüfer, dass es wahrscheinlich sei, dass weitere Routen gestrichen werden, Wahrscheinlichkeit 75 bis 100%, es wird also fast schon sicher damit gerechnet. Die Frage wäre, um wieviel Verkehr es da möglicherweise geht: es könnte ja nur um Kleinigkeiten gehen oder aber um mittlere Katastrophen, falls dabei Routen im Spiel sind, auf denen richtig viele Passagiere unterwegs sind. Aber ich denke, wenn es schon in einem solchen Kontext als Risiko erwähnt wird, muss es schon ansatzweise bedeutsam sein - denn den möglichen Wegfall von ein oder zwei Flügen/Woche würde man dort vermutlich nicht so aufbauschen.
Zitat von GerhardAlso ich sehe keine Negativberichterstattung von Gregor Beushausen, viel mehr aber Tatsachen.
Wenn ständig ohne Not, gerne auch samstags, damit der Artikel übers Wochenende ganz oben auf der Seite bleibt, negativ über den Flughafen berichtet wird, dann sehe ich das schon als "Negativberichterstattung", um Stimmund gegen den FH zu schüren. Wer in der Druckausgabe der Ruhrnachrichten den Gegenartikel gelesen hat, weiß außerdem, was ich meine.
Kritik gehört zum Journalismus dazu, dann aber klar dargestellt. Bei Beurshausen fängt es schon bei Wortwahl und Metaphorik an. Ohne Bezug wird dann "der Wirtschaftsprüfer" genannt - wer ist das, der "das Risiko auf '25 - 50 Prozent' schätzt, ist das eine neue Aussage aus der letzen Aufsichtsratssitzung? Woher stammt die Vermutung, dass nicht vor Sommer 2013 entschieden wird? Steht es wirklich "auf der Kippe", dass A320 oder B737 hier operieren? (Das wäre ja geradezu eine Sensationsmeldung). Wer schätzt, das Risiko für weitere Streckenstreichungen (eine, wenige, viele?) auf "75 - 100" - das Flughafenmanagement, der ominöse Wirtschaftsprüfer?
Ich halte den Artikel für unklar und den Verfasser für eindeutig positioniert. Sollte sich herausstellen, dass der Ruhrnachrichtenartikel viele wirklich wichtige Aspekte der Aufsichtsratssitzung untersschlagen hat, würde sich meine Kritik übrigens ebenso gegen die RN-Berichterstattung wenden.
Auch wenn ich die meisten deiner Kritikpunkte teile, will ich kurz was anmerken, da ich folgenden Kritikpunkt übertrieben finde: Laut dem Artikel war die Aufsichtsratssitzung am Freitag. Logisch, dass ein Artikel dazu dann Samstag erscheint, oder nicht? Und da es die Sitzung gab, ist es aus meiner Sicht auch nicht "Berichterstattung ohne Not".
Ich denke auch nicht, dass der Artikel im Kern eine negative Stimmungsmache ist, wenn er lediglich Dinge wieder gibt, die so in der Aufsichtsratsitzung verlautbart wurden. Allerdings kann die Formulierung an der ein. oder anderen Stelle durchaus diesen Eindruck erwecken. Anders herum darf man sich bei einer Zeitung (dessen stellv. Chefredakteur ein bekennender Flughafengegner ist), die über einen längeren Zeitraum eine Reihe gefühlt einseitige negativer Berichterstattung abgegeben hat, nicht darüber wundern, dass man schnell in die Negativecke gedrückt wird.
Ganz nebenbei: Wenn ein Wirtschaftsprüfer sagt, dass die Gefahr für weitere Streckenstreichungen im Bereich 75-100% liege, dann trifft diese vermutlich auf nahezu alle Flughäfen der Welt zu. Oder gibt es Flughäfen, an denen noch nie eine Strecke gestrichten wurde und dies auch in Zukunft nie vorkommen wird?
Das mit einer Klage in Bezug auf die Gewichstabeschränkung war mir auch neu. Wenn ich einmal den wichtigsten Wortlaut des OVG zu diesem Thema (danke für den link) zitieren darf:
Siehe Absatz 5: "[...]Soweit die Freigabe darauf ziele, dem Flughafenbetreiber die Verkehrsmöglichkeiten zu belassen, die durch den Planfeststellungsbeschluss anerkannt worden seien, bestünden keine Bedenken.[...] und [...]Deshalb hätte es für die vollständige Aufhebung der Tonnagebegrenzung statt einer Ausdehnung auf das Gewicht der angesprochenen Nachfolgemodelle der Baureihen B 737 und A 320 vertiefter Erwägungen bedurft.[...]
Da frage ich mich doch ernsthaft, wogegen die klagen wollen? Die BezReg. Münster hat mit der Festsetzung des Höchstabfluggewichts auf 100t doch genau das umgesetzt, was das OVG Münster im Grunde anerkannt hat, nämlich die besagte Wahrung der Verkehrsmöglichkeiten und eine Ausdehnung auf das Gewicht der Nachfolgemodelle. Und für die zukünftige Weiterentwicklung der Flugzeuge war eine geringfügig höhere Festsetzung auf 100t auch mit Fingerspitzengefühl gewählt, um nicht bei jeder kleinen technischen Veränderung wieder neu entscheiden zu müssen. Oder hat da lediglich nur mal wieder jemand die Scheuklappen aufgesetzt und will dazu mit dem Kopf durch die Wand? Aber vielleicht stehen in Unna ja auch bald mal wieder Wahlen an ...
Kann ich nicht nachvollziehn, finde sehr sachliche und völlig ohne jegliche Stimmungsmache geschriebene Artikel...
"...verschwenderisch großes Vorstandsbüro in dem nun freigezogenen Gebäuderiegel am östlichen Teil des Flughafengeländes mit einem Arbeitsbereich von rund 500 Quadratmetern, großzügiger Loggia und freiem Blick aufs Rollfeld..." http://www.derwesten.de/staedte/dortmund...-id6771553.html
ok, wenn ich die Abmaße des Verwaltungsgebädes mir so ansehe....
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