Vom OVG Münster wurde der Termin in Sachen: Klage gegen das Land NRW wg. Betriebszeiten des DTM angesetzt zum 2 & 3.12.2015. Ziemlich zackiges Eilverfahren das angetrengt wurde...
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Gibt es das Gerücht zu Flügen nach Agadir? Auf der Airportsite ist das als Ziel in der Landkarte aufgetaucht... Luton ist wech, aufgeführt nur noch STN mit FR. Grad noch gesehen, Hurghada nun auch in der Landkarte...
Aktenzeichen: 20 D 78/14.AK Stadt Unna ./. Land Nordrhein-Westfalen beigeladen: Flughafen Dortmund GmbH
Aktenzeichen: 20 D 79/14.AK 1. G., 2. K. u.a. ./. Land Nordrhein-Westfalen beigeladen: Flughafen Dortmund GmbH
Aktenzeichen: 20 D 95/14.AK R. ./. Land Nordrhein-Westfalen beigeladen: Flughafen Dortmund GmbH
Aktenzeichen: 20 D 98/14.AK B. ./. Land Nordrhein-Westfalen beigeladen: Flughafen Dortmund GmbH
Die Stadt Unna sowie mehrere Privatpersonen klagen gegen die Änderung der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Dortmund durch die Bezirksregierung Münster. Mit der Änderungsgenehmigung vom 23. Mai 2014 sind die Betriebszeiten des Flughafens für planmäßige Starts bis 22.30 Uhr und für planmäßige Landung bis 23.00 Uhr, jeweils zuzüglich einer halbstündigen Verspätungsregelung, verlängert worden.
Hat schon jemand etwas gehört wie die ganze Sache ausgegangen ist ??? Würde mich interessieren, weil das sicher Auswirkungen für den Airport haben kann.
Ich glaube das Gericht hat für die Anhörung 2 Tage angesetzt... Die WDR Lokalzeit Dortmund wird gleich wohl einen Bericht bringen. Habe gerade Folgendes gefunden: http://www1.wdr.de/studio/dortmund/thema...zeiten-100.html Hoffe, dass die Verlinkung erlaubt ist...
Sorry, aber genau so etwas habe ich erwartet. Fassen wir kurz zusammen: - Nachtflug: passé - Ryan: Nur noch 18 statt 24 Abflüge je Woche im Sommer - Vueling: passé
Viel Spaß bei der Erreichung der Zuschussziele der EU.
Mal langsam. Erstmal muss jemand, der sich wirklich auskennt, den Satz in der Urteilsbegründung "Eine Aufhebung der Genehmigung komme allerdings nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen sei, dass die Abwägungsmängel in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten." konkret in seinen Auswirkungen und Möglichkeiten darlegen. Die tendenziöse und plötzlich auch mal schnell reagierende SGF-(Internet)Seite, auch via ihres übereifrigen airliners.de-Diskutanten, hilft da nicht weiter.
Airliners.de lese ich schon lange nicht mehr. Einige da haben vergessen, ihre Aluhütchen aufzusetzen.
Aber der Typ, der sich auch in anderen Quellen von morgens bis abends mit dem FH Do beschäftigt, ist schon erheiternd und gelegentlich einen Klick wert ;-) Aber um wieder aufs Inhaltliche zurückzukommen: Dessen großspurige Meinung zum Urteil wird sicher nicht die wahren Möglichkeiten des letzten Satzes in der Urteilsbegründung wiedergeben.
Mal völlig abgesehen davon hatte ich eigentlich damit gerechnet, dass die Betriebszeitenverlängerung einigermaßen rechtssicher vorbereitet wurde. Dass geklagt wurde, damit hat man ja wohl gerechnet. Wenn man jetzt von "Rechenfehlern" liest, stimmt das schon ein wenig bedenklich. Interessanterweise haben die Flughafengegner zum ersten Mal (afaik) einen gerichtlichen Erfolg erzielt, da deren Aktivitäten, von Einzelfällen abgesehen, stark zurückgegangen sind. Aber gut, darauf nimmt unser Rechtssystem keine Rücksicht (was wiederum ja auch in Ordnung ist, so sehr man das Urteil von heute bedauern mag).
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