Wer sich noch kurzfristig entschließt, die Pro Airportler zu unterstützen, kann das Schreiben auch faxen. Die Nummer habe ich von der Homepage der Bezirksregierung, speziell die des Dezernates 26 für Luftverkehr: 025141181516 Ich habe es auch so gemacht, um nicht einen Verlust meines Briefes zu riskieren.
Super Idee Gerhard. Werde auch gleich mal ein paar ausdrucken und bei mir auf der Arbeit verteilen. Schließlich betrifft das ja auch 1-2 Arbeitsplätze von uns.
Wie ich gerade auf der Seite von Radio 91.2 las, haben bisher ca. 1.300 Menschen bei der BZR interveniert. Laut Pressesprecher Marc Schulte haben rechnerisch ca. 820.000 Menschen aus allen Städten die Möglichkeit des Einwandes. In Prozenten gerechnet ist das verschwindend geringer Teil von 0,15%. Viel wird sich m.E. nicht mehr daran ändern und die vollmundigen Versprechungen der SGF sind dann endgültig nicht mehr als lächerlich.
mal langsam und nicht so voreilig Die SGF sammelt die Unterlagen und bringt sie lt. Presseberichten direkt zur BZR und übergibt diese persönlich!! Also mal abwarten was sie morgen übergeben!!
Ich denke mal, es werden nicht die Anzahl der Einsprüche sein, die beim letzten Mal eingereicht wurden....
@Howitowner Was die SGF da hinbringen will sind Unterschriftenlisten wie z.B. in Aplerbeck ausgelegen haben. Da konnte jeder seinen Namen, Adresse, Tel.Nr. und Unterschrift hinterlassen (Pro Blatt so 6 oder 7 glaube ich). Solche Listen haben als Einspruch bei der BZR keine Gültigkeit, denn es geht nur über Enzeleinsprüche aber nicht unter dem Schirm der SGF. Außerdem haben sie sich ein Bärendienst erwiesen, weil sie keinerlei datenschutzrechtliche Hinweise auf dieser Liste gegeben haben, dass die Daten der Menschen weder gesammelt noch weiter gegeben werden zu Werbezwecken. Für mich bedeutet das Unterlassung und auch rechtliche Schritte könnte man als Betroffener einleiten. Es gibt Musterschreiben, die als Einspruch unter Dierektversand an die BZR per Post, Fax oder e-Mail gehen können, aber Listen haben keine Chance.
die Unterschriftenlisten, da gebe ich Dir völlig recht, die kannste in die Tonne kloppen ich habe auch mitbekommen wie auf Vereinsversammlungen, einer nicht näher genannten Partei im Stadtbezirk Brackel, Unterschriften gesammelt wurden Das, was ich meinte, sind die Einwendungen die die SGF gesammelt hat, durch z.B. Anschreiben an diverser Leute, Formular auf der Website etc. diese gelten rechtlich als einzelne Einwendung die berücksichtigt werden müssen. Aber auch hier ein kleiner Haken für überflüssige Arbeit: sollten mehr als eine bestimmte Anzahl (müßten 50 lt. GO sein) an gleichlautene Einwendungen eingehen, werden diese als eine zusammen gefasst und im öffentlichen Verfahren verarbeitet.
Die einzigen Einwendungen die, sagen wir mal etwas salopp, wirklich richtig bearbeitet werden, sind die der Kommunen und die des bekannten Klägers aus Dortmund...
Ja, kann sie, dafür bekommen sie auch extra etwas mehr Zeit. Im Gegensatz zudem, was manche in den bekannten Foren behaupten, sind diese auch zur Klage berechtigt, ganz im Gegenteil zur SGF, diese kann Kläger nur unterstützen, selbst ist sie nicht berechtigt Klage einzureichen!
PS: Die Frage stellt sich auch in diesem Artikel, was sind davon tatsächlich Einwendungen aus juristischer Sicht, wieviele sind "nur" Unterschriften in den Listen??
O.k. Überrascht mich etwas. Ich meine, sogar der Unnaer Bürgermeister hätte irgendwann irgendwo Gegenteiliges gesagt. Kann ich als Nicht-Jurist schwer beurteilen. Danke für die Info!
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